| |
 |
|
 |

Finanzplanungen
Bei der Vorbereitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie von Finanzierungen sind
Finanzplanungen stets ein wichtiger Bestandteil. Zudem dienen sie dem Management und den
Gesellschaftern als Unterstützung bei der Bewertung strategischer Handlungsoptionen und zur
Planung erwarteter Cash Flows, beispielsweise im Rahmen einer Kreditfinanzierung oder
Investitionsrechnung. Consus Partner hat aufgrund der vielfältigen Erfahrungen in diesem Feld
besondere Expertise in der Modellierung komplexer Unternehmens-, Finanzierungs- oder Marktstrukturen.
Controlling-Instrumente
Finanz- und Liquiditätsplanungen mit der Möglichkeit zur Abbildung von Sensitivitäten werden von
ERP- und Controllingsystemen wie SAP oder Navision weiterhin nur wenig unterstützt. In der Folge
arbeiten sehr viele Unternehmen mit selbst erstellten Werkzeugen, die häufig jedoch keine integrierte
Cash Flow-Planung erlauben. Consus Partner hat ein Planungssystem entwickelt, das äußerste Flexibilität
in Bezug auf Szenarien, Abbildung wirtschaftlicher Zusammenhänge und Mehrsprachigkeit bietet, dabei
aber schlank und ohne zusätzliche Datenbanken o.ä. eingesetzt und in die Unternehmenssysteme eingebunden
werden kann. Weitere Controlling-Instrumente wurden im Mandantenauftrag entwickelt, um z.B. mehrere interne Datenquellen
zu verknüpfen und hieraus detaillierte Informationen über Kunden- und Leistungsprofitabilitäten zu
ermitteln. Hiermit werden derzeit monatlich mehrere 100.000 Vorgänge nachkalkuliert.
Bewertungsanalysen
Ausgewählte Finanzinvestoren nutzen Bewertungsanalysen zur frühzeitigen Einschätzung erwarteter
Wertentwicklungen bei börsennotierten Unternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit Squeeze-Outs,
Beherrschungsverträgen oder Fusionen. Außerdem setzen mittelständische Unternehmen Bewertungsanalysen
bei internen Umstrukturierungen oder zur Bewertungseinschätzung vor einem Kauf oder Verkauf ein.
Neben Bewertungen anhand von Discounted Cash Flow-Modellen hat Consus Partner umfassende Erfahrung
bei der Bewertung nach IDW S1, die auch von gerichtlich bestellten Bewertungsprüfern angewandt wird.
|
 |
|
|